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Rechtliches

AllgemeineGeschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1) FLYer Kommunikationsgesellschaft mbH (im folgenden Flynet) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn FLYer sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Flynet, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(l) Der Vertrag über die Nutzung von Flynet-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Flynet zustande. Flynet kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(2) Soweit Flynet sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Flynet kein, allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste, begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens ein Jahr Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss Flynet, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode -, schriftlich per Einschreiben zugehen.
(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

§4 Leistungsumfang

(1) Flynet ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Grundvertrag beigefügten Anlage(n).
(2) Soweit Flynet entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Flynet-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) Flynet innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) Flynet unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Flynet-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Flynet-Netz erforderlich sein sollten;
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) Flynet erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung Flynet, die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
(h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
(i) Flynet entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist Flynet sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Flynet-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Flynet gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Flynet-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Flynet stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (z.B. Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von Flynet sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Flynet Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) Flynet wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Abbuchungsverfahren/ Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Flynet berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von Flynet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Flynet die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG, Arcor usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern Flynets oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Flynet autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP`s) eintreten - hat Flynet auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Flynet, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Flynet Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Flynet liegende Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Flynet oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

( 1 ) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Flynet berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Flynet eine höhere Zinslast nachweist.
(2) Flynet kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und Flynet gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Flynet vorbehalten.

§10 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Flynet bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Flynet wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellst möglich beseitigen.
(2) Flynet unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via E-Mail (ed.tenylF(ta)ofni) erreicht werden kann. Die Hotline ist in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in § 14 und im Grundvertrag festgehalten.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Flynet unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Flynet seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Flynet Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Flynet berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Flynet steht dafür ein, dass alle Personen, die von Flynet mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Flynet-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5 ) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Flynet wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Flynet haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Flynet-Leistungen unterbleiben. Flynet haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) Flynet haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Flynet Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Flynet,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Flynet,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Flynet,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Flynet nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der DTAG, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Flynet für die, dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Flynet oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Flynet-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Flynet-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Flynet für:
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardware-Lieferung
(b) Software-Lieferung
(c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Göttingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der FLYer GmbH.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

FLYer Kommunikationsgesellschaft mbH
Maschmühlenweg 105
37081 Göttingen

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der FLYer Kommunikationsgesellschaft mbH gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine, dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Vertragsbedingungen der FLYer Kommunikationsgesellschaft mbH bei der Realisierung von Media-Projekten

(Stand 20. April 1999, mit Änderungen vom 30.11.2001)

1.1 Jeder uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.2 Für von uns erstellte Entwürfe, Werkzeichnungen (auch Reinzeichnungen, endgültige Ausführung eines Entwurfes, die u.a. als Vorlage für die Druckformherstellung dient; als Werkzeichnung können sowohl gezeichnete Vorlagen als auch Computerdaten und ausbelichtete Filme gelten), Computerprogramme, Datenbankwerke, als persönliche geistige Schöpfungen, gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Unsere Entwürfe, Werkzeichnungen, Computerprogramme und Datenbankwerke dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Details - ist unzulässig.

1.4 Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumen wir ihm zugleich das einfache Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 2 UrhG ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG muss ausdrücklich schriftlich gesondert vereinbart werden.

1.6 Bis zur vollständigen Zahlung des Nutzungshonorars verbleiben alle gelieferten Vorlagen für den Druck und/oder die Herstellung von Datenträgern (Master) im Eigentum der FLYer GmbH.

2.1 Entwürfe, Werkzeichnungen, Computerprogramme und Datenbankwerke bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Das Honorar für diese Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Nutzungshonorar (Entgelt für das Copyright)
c) dem Werkzeichnungshonorar und/oder Programmierhonorar

2.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich und außerdem nicht branchenüblich.

2.3 Werden durch Flynet lediglich nicht verwendete Entwürfe und/oder Werkzeichnungen und/oder Computerprogramme und/oder Datenbankwerke geliefert, so entfällt das Entgelt für das Copyright, nicht jedoch das Entwurfs- und/oder Werkzeichnungshonorar und/oder Programmierhonorar.

3.1 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheber-recht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

3.2 Unsere Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme fällig. Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.

3.3 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung oder Anpassung von Programmteilen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

3.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Spezialsoftware, Datenträger etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5 Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages verabredet sind, behalten wir uns vor, uns entstandene Reisekosten und Spesen in Rechnung zu stellen. Fahrten mit dem PKW werden mit einer Kilometer-Pauschale von Euro 0,59 verrechnet.

4.1 An Entwürfen, Werkzeichnungen, Computerprogrammen und Datenbankwerken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrecht übertragen. Abweichungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

5.1 Im Rahmen des von uns übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

5.2 Die uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Modelle, Muster etc.) verwenden wir nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und er versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

6.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton.

6.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Werkzeichnungen, Computerprogramme und Datenbankwerke entfällt jede Haftung unsererseits.

6.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und Realisierungen haften wir nicht.

7.1 Alle uns nachgewiesenen Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand bzw. Nutzungsgegenstand werden von uns beseitigt. Der Beseitigungsanspruch besteht nur, wenn der Schaden oder Mangel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Abnahme in Schriftform angezeigt wird.

7.2 Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche auf unmittelbare und mittelbare Schäden, auch für Drittschäden, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7.3 Sollte die Nachbesserung nicht gelingen, kann der Besteller lediglich aus dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist aus-geschlossen.

8.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der FLYer GmbH.

8.2 Gerichtsstand, auch für Media-Projekte, die im Internet veröffentlicht werden, ist Göttingen

8.3 Im Übrigen gelten die AGB der FLYer Kommunikationsgesellschaft mbH

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